Gutachten S. 52 f.]). Aktuell (2020) sei das Rückfallrisiko im geschlossenen und offenen Vollzug kurzund mittelfristig als gering einzuschätzen (Lockerungsprognose), da sich der Beschwerdeführer gut an Regeln halten könne, zuverlässig Termine eingehalten habe und es keine Hinweise für eine suchtartige Sexualität mehr gebe. Im Rahmen der Delinquenz hätten sich keine situativen Delikte ohne Vorlaufzeit gefunden. Allerdings bestehe weiterhin eine grosse Behandlungsbedürftigkeit.