27 54. Dr. med. C.________ hielt im eingeholten Gutachten mit Nachdruck fest, dass – entgegen den Ansichten der Verteidigung – im Hauptgutachten vom 30. April 2014 und im Verlaufsgutachten vom 13. Juni 2018 in erster Linie eine Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB empfohlen worden sei und erst in zweiter Linie seien weitere Öffnungen aus der Verwahrung heraus diskutiert worden. Lockerungen aus der Verwahrung heraus seien aber nicht vorrangig empfohlen worden (amtliche Akten SK 20 164, pag. 198 und pag. 200 [