Wenn in Bezug auf die Vollzugslockerungen ohne triftige Begründung vom Gutachten 2018 sowie vom Schreiben von Dr. med. C.________ vom 11. Oktober 2018 abgewichen werde, obwohl man dies vorher selbst in Betracht gezogen habe, sei die Bezeichnung laienhafte «Küchenpsychologie» durchaus gerechtfertigt. Betreffend die Ausgänge oder Urlaube, welche der Beschwerdeführer in den letzten Jahren nicht mehr habe beziehen wollen, werde auf folgende Umstände hingewiesen: Nach dem Urteil des Obergerichts vom 17. August 2016 seien dem Beschwerdeführer Ausgänge – nicht Urlaube – offeriert worden, allerdings nur doppelbegleitet.