52. Mit Replik vom 13. Juli 2020 führte der Beschwerdeführer zu seinem Eventualantrag zusammenfassend aus, dass die Vollzugsbehörde den offenen Massnahmenvollzug selbst in Betracht gezogen habe. Der Schwenker um 180 Grad werde nun – wie so Vieles in den letzten mehr als 20 Jahren – auf dem Rücken des Beschwerdeführers ausgetragen. Wenn in Bezug auf die Vollzugslockerungen ohne triftige Begründung vom Gutachten 2018 sowie vom Schreiben von Dr. med. C.________ vom 11. Oktober 2018 abgewichen werde, obwohl man dies vorher selbst in Betracht gezogen habe, sei die Bezeichnung laienhafte «Küchenpsychologie» durchaus gerechtfertigt.