Zur Versetzung in den offenen Vollzug (Eventualantrag) 46. Weiter ist entsprechend dem Eventualantrag des Beschwerdeführers darüber zu befinden, ob eine Versetzung in den offenen Vollzug in Frage kommt. Während die Generalstaatsanwaltschaft und die SID beantragen, die Beschwerde auch in diesem Punkt abzuweisen, hält der Beschwerdeführer daran fest.