Der Gutachter führt hierzu nachvollziehbar aus, dass sich der Beschwerdeführer mit immer schärferen Forderungen in sein subjektives Unrechtserleben steigere, was schon tatzeitnah ein zentrales Thema für ihn gewesen sei, und dass er aufgrund seiner rigiden Haltung mögliche Lockerungen massiv verzögert habe, was dazu geführt habe, dass er seit sechs Jahren an der Stelle trete. Aufgrund seiner Fixierung auf die Durchsetzung seiner Forderungen, der damit einhergehenden Unmöglichkeit an deliktrelevanten Inhalten zu arbeiten und der Weigerung, mögliche Vollzugslockerungen (begleitete Ausgänge) wahrzunehmen, ist es denn auch