Auch das Argument des Beschwerdeführers, wonach er sich lediglich für seine Rechte einsetze und daraus sinngemäss nicht der Schluss gezogen werden könne, die Legalprognose habe sich verschlechtert, greift vorliegend zu kurz. Der Gutachter führt hierzu nachvollziehbar aus, dass sich der Beschwerdeführer mit immer schärferen Forderungen in sein subjektives Unrechtserleben steigere, was schon tatzeitnah ein zentrales Thema für ihn gewesen sei, und dass er aufgrund seiner rigiden Haltung mögliche Lockerungen massiv verzögert habe, was dazu geführt habe, dass er seit sechs Jahren an der Stelle trete.