Das langfristige Rückfallrisiko für Sexualdelikte sei nach wie vor hoch. In Übereinstimmung mit dem Therapeuten, Dr. med. D.________, der KoFako und der JVA E.________ empfiehlt der Gutachter nach wie vor keine bedingte Entlassung aus der Verwahrung, was er – wie er mehrmals im Gutachten ausführt und entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – auch in den vergangenen Gutachten nie empfohlen habe. Dem Beschwerdeführer ist zwar zuzustimmen, dass sich die Rückfallgefahr mittlerweile um fast die Hälfte reduziert hat (von 25 % auf 15 %) und ihm ein guter