und der behandelnde Therapeut. Während sich das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 16. Juni 2018 zur Frage der langfristigen Rückfallgefahr noch nicht explizit bzw. vage äusserte, wurde diese nun im Ergänzungsgutachten vom 1. Dezember 2020 statistisch quantifiziert: Dr. med. C.________ hält fest, dass beim Beschwerdeführer das statistische Rückfallrisiko aktuell (2020) für weitere Sexualstraftaten in den nächsten fünf Jahren bei einer aktuellen Entlassung bei circa 15 % und damit über der durchschnittlichen Rückfallwahrscheinlichkeit liege. Das langfristige Rückfallrisiko für Sexualdelikte sei nach wie vor hoch.