45. Gestützt auf das ergänzende Gutachten von Dr. med. C.________ und die Stellungnahmen von Dr. med. D.________ ist dem Beschwerdeführer seit seiner Verurteilung eine positive Entwicklung zu attestieren. Ihm wurde ein anhaltender Therapiewille attestiert, der insgesamt seit fast 20 Jahren konsistent bestätigt wurde. Auch verliefen die bisher gewährten Vollzugslockerungen klaglos.