Das Bundesgericht habe in diesem Urteil mehrere Massnahmen bzw. Weisungen aufgeführt. Respektiere man das auch in diesem Urteil hervorgehobene Verhältnismässigkeitsprinzip, sei dem gestellten Antrag, zumindest aber dem Eventualantrag zu entsprechen (amtliche Akten SK 20 164, pag. 343 ff.).