Es erstaune, dass mehr als 20 Jahre nach den Delikten und einer Vielzahl von Beurteilungen dem Aspekt des gewaltbereiten Vorgehens eine derart neue und zentrale Bedeutung zugesprochen werde. Weiter würden sich die vom Obergericht bemängelte fehlende Störungseinsicht und mangelnde Bereitschaft, sich mit deliktrelevanten Themen auseinanderzusetzen, für den Beurteilungszeitraum 2014 – 2018 nicht bestätigen lassen. Der Beschwerdeführer habe unter für ihn nicht immer einfachen Umständen (z.B. falsche Akten) ein sehr positives Resultat erzielt.