34. Die SID führte in ihrem Entscheid vom 6. März 2020 aus, dass sie – entgegen BVD und Beschwerdeführer – das Gutachten vom 13. Juni 2018 weder als unklar oder als verbesserungswürdig erachten, noch diesbezüglich unter den Fachexperten divergierende Ansichten bestehen würden. Im Gegenteil: Eine bedingte Entlassung sei gemäss Gutachter derzeit verfrüht. Diese Einschätzung würden auch der Therapeut, die JVA E.________ sowie die KoFako teilen.