Weiter führten die BVD aus, dass die prognostischen Einschätzungen unter den beteiligten Experten nur schon bezüglich der Lockerungsprognosen stark divergieren würden. Gänzlich unbestritten zwischen Fachkommission und Gutachter sei hingegen, dass beim Beschwerdeführer aktuell als Diagnose eine persistierende pädophile Ansprechbarkeit in Kombination mit akzentuierten Persönlichkeitszügen (mit emotional instabilen und narzisstischen Anteilen) vorliege und eine Behandlungsbedürftigkeit zumindest hinsichtlich des Störungsbildes beim Beschwerdeführer (selbst unter Annahme eines deliktseitig abgeschlossenen