Auch erachtet die KoFako 2018 (implizit) die Möglichkeit einer stationären Massnahme erstmals als gegeben. Zudem werden frühere Unklarheiten, wie die Rückfallgefahr bei der Entlassungsprognose nunmehr klar beantwortet. Begründete Tatsachen oder Indizien, deren Überzeugungskraft die Feststellungen der sachverständigen Person ernstlich erschüttern können, bestehen vorliegend nicht (vgl. die Ausführungen des Beschwerdeführers in seiner Stellungnahme vom 3. Juli 2019, amtliche Akten BVD, pag. 2497; pag. 2507). Die Kammer stellt daher bei ihrer Beurteilung auf die gutachterlichen Erkenntnisse ab.