Wie die KoFako aber zurecht festhalte, sei noch unklar, ob die problematische Sexualität eventuell in alltagsnahen Situationen nicht wieder aktiviert werden könne. Eine solche Aktivierung könne erst im Rahmen von Lockerungen überprüft werden, weshalb Lockerungen notwendig seien, um dies überhaupt beurteilen zu können. Aufgrund der Schwere der Delikte und der Unsicherheit der involvierten Verantwortlichen sei eine vorübergehende Medikation wünschenswert, was der Beschwerdeführer aber vehement ablehne (amtliche Akten SK 20 164, pag. 218 ff. [Gutachten S. 26 ff.]).