Die Schlussfolgerungen werden stringent begründet. Das Gutachten diagnostiziert beim Beschwerdeführer akzentuierte Persönlichkeitszüge mit emotional instabilen, querulatorischen und narzisstischen Anteilen und bestätigt aktuell die sexuelle Ansprechbarkeit für pädophile homo- und heterosexuelle Reize. Der Gutachter setzt sich vertieft mit der Beurteilung der KoFako auseinander und zeigt Gemeinsamkeiten / Unterschiede zu den früheren Gutachten auf. Insbesondere nimmt der Gutachter zu der von der KoFako mit Beurteilung vom 12. November 2018 geäusserten Kritik Stellung, wodurch die Einwände der KoFako relativiert werden konnten.