14 Das Gutachten vom 1. Dezember 2020 (pag. 193 ff.) über den Beschwerdeführer basiert auf den vollständigen, dem Gericht vorliegenden Akten. Dr. med. C.________ hat das Gutachten, soweit beurteilbar, lege artis und gestützt auf die geltenden wissenschaftlichen Methoden erstellt. Es ist breit abgestützt, umfassend, fundiert und erscheint in allen Punkten nachvollziehbar und überzeugend. Die Schlussfolgerungen werden stringent begründet.