Solange die unbegleiteten Ausgänge / Urlaube die Zeitdauer von wenigen / einigen Stunden nicht überschreiten würden, sei das Risiko für illegale Pornographie und sexuelle Handlungen ebenfalls gering. Mit der Dauer der unbeaufsichtigten Zeitfenster (vor allem ab Übernachtungsurlauben) steige jedoch die Unsicherheit und damit das Rückfallrisiko deutlich an, da noch unklar sei, wie der Beschwerdeführer auf alltägliche Trigger reagieren werde (amtliche Akten SK 20 164, pag. 250 f. [Gutachten S. 58 f.]).