Abschliessend hielt Dr. med. C.________ im Gutachten fest, dass die Rückfallgefahr beim Beschwerdeführer für die erneute Begehung von Sexualdelikten, namentlich für sexuelle Handlungen mit Kindern und Konsum/Herstellung von Kinderpornographie, kurz-, mittel- und langfristig im geschlossenen Vollzug gering sei. Auch sei das kurzfristige Risiko bei (teil)begleiteten Ausgängen / Urlauben als gering einzustufen. Solange die unbegleiteten Ausgänge / Urlaube die Zeitdauer von wenigen / einigen Stunden nicht überschreiten würden, sei das Risiko für illegale Pornographie und sexuelle Handlungen ebenfalls gering.