Weiter könne 2020 eine deutliche Beeinflussbarkeit / Behandelbarkeit festgestellt werden, welche sich allerdings seit 2018 verschlechtert habe. Die KoFako habe bis 2018 die Umwandlung der Verwahrung in eine therapeutische Massnahme nicht empfohlen. Ihrer Beurteilung 2018 könne indirekt entnommen werden, dass auch die KoFako eine solche Umwandlung für möglich halte, wenn sich der Beschwerdeführer dazu motivieren könne. Damit könne angenommen werden, dass auch die KoFako die Beeinflussbarkeit und Behandelbarkeit mittlerweile deutlich besser einschätze als 1997 (amtliche Akten SK 20 164, pag. 247 [Gutachten S. 55]). Abschliessend hielt Dr. med.