Insgesamt wirke der Beschwerdeführer 2020 im Vergleich zu 2018 wieder querulatorischer und hinsichtlich seines subjektiven Unrechtserlebens fixierter. Insgesamt bestätigte das Gutachten beim Beschwerdeführer akzentuierte Persönlichkeitszüge mit emotional instabilen, querulatorischen und narzisstischen Anteilen (amtliche Akten SK 20 164, pag. 230 ff. [Gutachten S. 38 ff.]). In Bezug auf die Legalprognose hält das Gutachten zusammenfassend fest, dass der Beschwerdeführer vor der Therapie einen Gesamtscore von 53 Punkten erreicht habe, womit er zur Gruppe der Hochrisikotäter gehört habe (Gruppe 4 von 4) (Punktebereich 41 – 72). In dieser Gruppe sei eine 5-Jahres-Rückfallrate von circa