Die Einschätzungen der KoFako würden dem Beschwerdeführer fast identische Diagnosen wie im Gutachten attestieren; eine sehr ähnliche Hypothese zur Deliktdynamik und einen insgesamt positiven Behandlungsverlauf. Entgegen früherer Einschätzungen sei die KoFako 2018 scheinbar erstmals von einer grundlegenden Behandelbarkeit ausgegangen. Allerdings würden sich gewisse Abweichungen ergeben in einem sogenannten