Es sei aber auch darauf hingewiesen worden, dass die Hoffnung des Eingewiesenen, bald (ins AEX) entlassen zu werden, unrealistisch sei, was der Eingewiesene in seinen späteren Forderungen ebenfalls weitgehend ausgeblendet habe. Entgegen den Darstellungen des Anwaltes seien die Überlegungen der KoFako vom 12. November 2018 (keine unbegleiteten Ausgänge, keine Versetzung in ein offenes Setting) nicht derart widersprüchlich und unverständlich. Sie würden von ihrer Einschätzung 2014 abweichen und eine wohlwollende Haltung erkennen lassen. Die Einschätzungen der KoFako würden dem Beschwerdeführer fast identische Diagnosen wie im Gutachten attestieren;