Die KoFako habe dies 2018 zu Recht als Dominanzfokus gewertet (amtliche Akten SK 20 107, pag. 195 ff. [Gutachten S. 3 ff.]). Im Rahmen einer Fallsupervision im November 2017 habe der supervidierende forensische Psychiater gegenüber der Vollzugsbehörde starke Vorbehalte gegen die Fallbeurteilung des Gutachtens vom 30. April 2014 angebracht und einen sexuellen Sadismus, der wahrscheinlich noch immer vorhanden sei, postuliert. Aufgrund dieser erneut divergierenden Einschätzungen habe die Vollzugsbehörde 2018 ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei habe die Pädophilie erneut bestätigt werden können. Allerdings hätten sich keine Hinweise auf eine sadistische Ansprechbarkeit ergeben.