Bereits damals sei die Vollzugsbehörde nicht in der Lage gewesen, diese Widersprüche in einem Vollzugsplan unter einen Hut zu bringen. Aufgrund der erheblichen Diskrepanzen zwischen den Darstellungen aller Therapeuten und dem Vollzugspersonal einerseits und der KoFako und dem Gutachter von 2007 andererseits sei eine erneute Begutachtung in Auftrag gegeben worden. Im Hauptgutachten vom 30. April 2014 seien dem Eingewiesenen deutliche therapeutische Fortschritte und eine eindeutig günstigere Legalprognose als zur Begutachtung 2007 attestiert worden.