Das forensischpsychiatrische Gutachten über den Beschwerdeführer datiert vom 1. Dezember 2020 (amtliche Akten SK 20 164, pag. 193 ff.). Dr. med. C.________ hielt zunächst zusammenfassend zum Verlauf fest, dass der Beschwerdeführer seit fast 20 Jahren eine empfohlene Perspektive (stationäre Massnahme) blockiere, was zeige, wie rigide er an seiner eigenen Perspektive festhalte und wie wenig kompromissbereit er (gewesen) sei. Seitdem die KoFako empfohlen habe, den Beschwerdeführer nicht in eine halboffene Einrichtung zu versetzen, fühle sich der Beschwerdeführer von der KoFako ungerecht behandelt.