10 Gruppentherapie würde er sich nicht grundsätzlich aussprechen – allerdings nur in einem offenen Vollzugssetting. Ein Wechsel in ein anderes geschlossenes Setting komme für ihn nicht in Frage, da er den Sinn eines solchen Wechsels nicht einsehen könne. Sein Wunsch wäre es, zwecks offenen Massnahmenvollzugs ins Vollzugszentrum M.________ – in einer Anfangsphase auch unter Unterbringung für eine längere Zeit im geschlossenen Bereich – versetzt zu werden.