Sie seien nur in Teilen nachvollziehbar. Im Gutachten fehle ein hypothesengeleitetes Denken, Feststellungen würden nicht hinterfragt oder in verschiedene möglich Richtungen weitergedacht werden. Auch fehle die hypothesengeleitete wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Anwendung von EISIP bzw. der Verwendung eines solchen neuen psychodiagnostischen Instruments.