In der letzten Beurteilung vom 12. November 2018 führte die KoFako unter dem Titel Delikthypothese, Risikofaktoren tatzeitnah unter anderem aus, dass in den Tathandlungen (Erniedrigen des Opfers / Urinieren auf das Opfer) ein deutlich dominantes Tatverhalten erkennbar sei. Als tatzeitnahe Risikofaktoren seien die beim Beschwerdeführer diagnostizierte multiple Störung der sexuellen Präferenz sowie der Kontakt zu Kindern und zum Pädophilen-Milieu zu nennen.