[27. Januar 2010]; Empfehlung: strukturiertes und kontrolliertes Setting mit therapeutischer Begleitung, begleitete Vollzugslockerungen möglich, keine unbegleiteten Vollzugslockerungen, keine Versetzung in den offenen Vollzug, keine Veranlassung für die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme pag. 1723 ff. [22. September 2014]). In der letzten Beurteilung vom 12. November 2018 führte die KoFako unter dem Titel Delikthypothese, Risikofaktoren tatzeitnah unter anderem aus, dass in den Tathandlungen (Erniedrigen des Opfers / Urinieren auf das Opfer) ein deutlich dominantes Tatverhalten erkennbar sei.