30. Der Beschwerdeführer wurde erstmals am 10. November 1999 von der KoFako beurteilt und als gemeingefährlich eingestuft (amtliche Akten BVD, pag. 291 ff.). Die KoFako empfahl unter anderem, dem Beschwerdeführer weiterhin Gelegenheit zu einer intensiven Einzeltherapie in einer geschlossenen Anstalt zu geben. Mit Zwischenbericht vom 13. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Ko- Fako weiterhin als gemeingefährlich beurteilt und insbesondere festgehalten, dass weitere Progressionsschritte zum heutigen Zeitpunkt nicht zur Diskussion stehen würden (amtliche Akten BVD, pag. 387 ff.). Diese Einschätzung /