Es gebe zudem keine Hinweise auf eine hohe sexuelle Triebhaftigkeit. Aus heutiger Sicht wäre es sehr viel konstruktiver gewesen, wenn der Eingewiesene 2014 oder 2018 in eine stationäre Massnahme eingewilligt hätte. Es scheine so, als ob Lockerungen aus der Verwahrung heraus sehr schwierig oder ganz unmöglich seien. Der Therapeut halte nach wie vor an seinen günstigen Einschätzungen von 2014 und 2018 fest, auch wenn der Eingewiesene weiterhin akzentuierte Persönlichkeitszüge zeige. Weitere Lockerungen im Rahmen von unbegleiteten Ausgängen oder eine Versetzung in ein offenes Setting halte er für vertretbar (amtliche Akten SK 20 164, pag.