28. Mit Führungsbericht des Zentralgefängnisses E.________ vom 15. April 2019 wurde der Therapiebericht von Dr. med. D.________ wiedergegeben, wonach beim Patienten [Beschwerdeführer] durchschnittlich alle drei Wochen eine einstündige stützende Psychotherapie durchgeführt werde. Eine eigentliche deliktorientierte Psychotherapie sei nicht mehr durchgeführt worden, weil diese vom Referenten [Dr. med. D.________] im aktuellen Setting als erfolgreich beendet beurteilt worden sei (amtliche Akten BVD, pag. 2478). Im Rahmen des Gesprächs mit dem begutachtenden Dr. med. C.________ habe Dr. med. D.____