Im Dezember 2018 habe ihm sein Bruder eine selbstgebrannte DVD geschickt. Auch unter Hinweis auf die Hausordnung, wonach dies nicht erlaubt sei, habe der Bruder – auf Anweisung des Beschwerdeführers – erneut versucht, ihm die DVD zu schicken, diesmal aber an den Psychiater, Dr. med. D.________, welcher die Abteilung schliesslich darüber informiert habe. Abschliessend wird im Führungsbericht ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit dem letzten Führungsbericht kein Gesuch mehr für einen begleiteten Ausgang gestellt habe.