27. Das Zentralgefängnis E.________ führte mit Führungsbericht vom 15. April 2019 zusammenfassend aus, dass sich der Beschwerdeführer gegenüber den Angestellten offen, anständig und kooperativ verhalte. Er werde aber auch als emotionaler Gefangener wahrgenommen. Auf Kritik reagiere er betroffen und habe dann die Tendenz, in Selbstmitleid zu verfallen. In Bezug auf Disziplinierungen / Fehlverhalten wird im Bericht ausgeführt, dass im August 2018 gegen den Beschwerdeführer eine mündliche Verwarnung ausgesprochen worden sei, weil er versucht habe, ein unerlaubtes PC-Spiel (Shooter Game) durch seinen Bekannten L.___