2482 ff.). Nachdem die JVA E.________ mit Schreiben vom 15. April 2019 einen aktuellen Führungsbericht über den Beschwerdeführer (inkl. Stellungnahme der zuständigen Therapiestelle) einreichte, beantragte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2019 unter anderem, er sei bedingt aus der Verwahrung zu entlassen und eventualiter in den offenen Vollzug zu versetzen (amtliche Akten BVD, pag. 2476 ff., pag. 2495 ff.). Mit Verfügung vom 6. November 2019 wiesen die BVD beide Anträge ab (vgl. Ziff. I.1. oben). Ausführungen der Entscheidungsträger (Art. 64b Abs. 2 StGB)