Auch in der JVA E.________ wurden im Rahmen einer deliktorientierten freiwilligen Therapie regelmässige Einzelsitzungen durchgeführt (vgl. z.B. amtliche Akten BVD, pag. 508, pag. 529 ff., pag. 772 f.). Bereits mit Therapiebericht vom 25. Januar 2002 wurde zur Intensivierung der therapeutischen Auseinandersetzung empfohlen, den Beschwerdeführer in einen stationären, therapeutischen Rahmen zu versetzen (amtliche Akten BVD, pag. 382). Eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB lehnte der Beschwerdeführer aber wiederholt ab (amtliche Akten BVD, pag. 1667 [2014], pag. 2315 [2018]; amtliche Akten SK 20 164, pag. 207 [2020]).