197 f.). Aufgrund des Vorfalles im Februar 2001, welcher 2005 zu einer Verurteilung wegen Pornographie führte (vgl. Ziff. 24 hiervor), wurde der Beschwerdeführer zunächst in Untersuchungshaft und schliesslich in die Strafanstalt E.________ versetzt, wo er sich nach wie vor – seit 2012 in der Abteilung J.________ – befindet (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 406 ff., pag. 1139 ff.). Bereits während der Untersuchungshaft begab sich der Beschwerdeführer freiwillig in Psychotherapie und setzte diese in der Strafanstalt in Form von Einzel- und Gruppentherapie fort (vgl. z.B. amtliche Akten BVD, pag. 441 f.). Auch in der JVA E.__