227 und pag. 228]). Dem Urteil des Kreisgerichts vom 29. Januar 1999 liegen zahlreiche 5 schwerste sexuelle Übergriffe des Beschwerdeführers in den Jahren 1992 bis Ende 1996 gegenüber sieben Kindern (darunter die eigene Tochter) im Alter zwischen wenigen Monaten und 11 Jahren zugrunde. Dabei hat er die Kinder insbesondere angefasst und sich von den Kindern berühren lassen, vor den Kindern masturbiert bzw. die Kinder in solche Handlungen einbezogen und diese auch oral masturbiert, über die Kinder ejakuliert und uriniert.