23. Mit Urteil des Kreisgerichts II F.________ vom 29. Januar 1999 wurde der Beschwerdeführer der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Schändung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Pornographie sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig erklärt und zu 9 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die ausgesprochene Strafe wurde zugunsten einer Verwahrung gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 aStGB aufgeschoben (amtliche Akten Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug [ASMV]; neu: Bewährungs- und Vollzugsdienste [BVD], pag. 8224 ff. [in den Akten abgelegt zwischen pag. 227 und pag.