Anschliessend werden zunächst – soweit von Relevanz – die Einschätzungen der Justizvollzugsanstalt (JVA) E.________, des Therapeuten Dr. med. D.________ und der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) sowie die Angaben des Beschwerdeführers (ausserhalb des Beschwerdeverfahrens) wiedergegeben. Anschliessend wird auf das Gutachten – soweit den Haupt- und Eventualantrag gleichermassen betreffend – eingegangen.