12. Das Ergänzungsgutachten von Dr. med. C.________ datiert vom 1. Dezember 2020 und langte am 4. Dezember 2020 beim Obergericht ein (amtliche Akten SK 20 164, pag. 193 ff.). 13. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 wurde den Parteien eine Kopie des Gutachtens zugestellt und gleichzeitig eine Frist von 14 Tagen zur Einreichung von Ergänzungs- und / oder Erläuterungsfragen zum Ergänzungsgutachten angesetzt (amtliche Akten SK 20 164, pag. 263 ff.).