10. Nachdem mit Verfügung vom 22. Juli 2020 irrtümlicherweise der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet wurde (amtliche Akten SK 20 164, pag. 139 f.), stellte die Kammer in Aussicht, als weitere Beweismassnahme bei Dr. med. C.________ eine Ergänzung / Aktualisierung des forensisch-psychiatrischen Verlaufsgutachtens vom 13. Juni 2018 einzuholen. Gleichzeitig wurde den Parteien der vom Gericht vorgesehene Fragenkatalog an den Gutachter zur Stellungnahme unterbreitet (amtliche Akten SK 20 164, pag. 151 ff.).