9. Auf die daraufhin den Parteien gewährte Gelegenheit zur Duplik (amtliche Akten SK 20 164, pag. 129 f.) verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 15. Juli 2020 (amtliche Akten SK 20 164, pag. 133). Die SID verzichtete mit Schreiben vom 20. Juli 2020 auf weitere Ausführungen und hielt unter Verweis auf den Beschwerdeentscheid, die Beschwerdevernehmlassung und die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft an ihrem gestellten Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest (amtliche Akten SK 20 164, pag. 137).