8. Innert der mit Verfügung vom 18. Mai 2020 gewährten und mit Verfügungen vom 9. Juni 2020 sowie vom 2. Juli 2020 zweimalig verlängerten Frist (amtliche Akten SK 20 164, pag. 79 ff.) reichte der Beschwerdeführer seine Replik am 13. Juli 2020 ein und hielt an der Beschwerde fest. Zudem reichte er seine Kostennote zu den Akten (amtliche Akten SK 20 164, pag. 103 ff.).