2 7. Die Generalstaatsanwaltschaft reichte am 18. Mai 2020 ihrerseits die Stellungnahme zum Beschwerdeverfahren ein und beantragte mit Verweis auf die Ausführungen der SID im Entscheid vom 6. März 2020 und in der Vernehmlassung vom 1. Mai 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Sie verzichtete auf weitere Ausführungen (amtliche Akten SK 20 164, pag. 75 ff.).