6. Mit Schreiben vom 1. Mai 2020 beantragte die SID die Abweisung der Beschwerde. Betreffend die Begründung verwies sie im Grundsatz auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid und ergänzte diese mit punktuellen Bemerkungen. Zum Gesuch um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ enthielt sie sich eines Antrages (amtliche Akten SK 20 164, pag. 65 ff.).