5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 1. Strafkammer am 9. April 2020 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (amtliche Akten SK 20 164, pag. 59 ff.).