1. A.________ kann innert zwei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils gegen entsprechende vorgängige Leistung der von der Polizei (Fachbereich Digitale Forensik) festzulegenden Aufwandentschädigung die Erstellung und Herausgabe von Kopien der digitalen Fotos seiner Partnerin sowie der gemeinsamen Tochter, enthalten auf den Geräten Samsung rot, Ass.-Nr. D8, und Samsung .________ «braune Hülle», Ass.-Nr. Pw 15, verlangen.